Leitlinien
1. Ziele der Arbeitskreise
- Das Bündeln von Interessen und Kompetenzen der Mitglieder
- Das Generieren von Wissen und die Kommunikation innerhalb der Mitglieder
- Die Anwerbung neuer Mitglieder
2. Tätigkeitsbereiche der Arbeitskreise (Mittel zum erreichen der Ziele)
- Veröffentlichen neuer Erkenntnisse über die Website der DGO
- Publizieren wissenschaftlicher Inhalte in Fachzeitschriften
- Organisieren wissenschaftlicher Tagungen (ev. auch in Kooperation mit anderen AKs).
- Gemeinschaftliches Einwerben von Forschungsmittel und durchführen der Projekte
- Technologietransfer innerhalb der DGO
- Repräsentieren die DGO und versuchen relevante Personen als Mitglieder zu werben
3. Organisation der Arbeitskreise
- Die Mitarbeit in AK ist nicht zwingend an eine Mitgliedschaft in der DGO gebunden.
- Die AK bestimmen weitgehend selbst ihre Arbeits- und Organisationsform.
- Die AK wählen für eine Amtsperiode von 2 Jahren eine Sprecherin/einen Sprecher sowie eine Vertretung. Eine Wiederwahl ist möglich.
- Der Sprecher/die Sprecherin ist für die Organisation des jeweiligen AK verantwortlich und Kommuniziert mit dem des Vorstandes der DGO.
4. Unterstützung der Arbeitskreise durch Vorstand
- Der Vorstand unterstützt die Belange der AK und bemüht sich um einen regelmäßigen Austausch.
- Einmal jährlich lädt der Vorstand die Sprecher/innen zu einer gemeinsamen Sitzung ein (bei der Osteologie?), in der Grundsatzfragen der AK erörtert werden und über aktuelle Entwicklungen und Planungen informiert wird.
- Zur Unterstützung der Arbeit steht jedem AK ein vom Vorstand verkündeter Betrag bzw. ein Budget zur Verfügung, z.B. für Reisekosten eines Referenten.
5. Einrichtung von Arbeitskreisen (Arbeitskreise in Gründung)
- Für die Einrichtung eines neuen AK ist dem Vorstand der Bedarf sowie potentielle Interessierte darzustellen.
- In einem Vorabtreffen werden die mögliche Zielsetzung des AK definiert. Eine Personenliste wird erstellt.
- Auf Basis dieser Liste sowie der Zielsetzung entscheidet der Vorstand über die Vergabe des Titels "AK in Gründung".
- Bei der kommenden Mitgliederversammlung wird über die provisorische Einrichtung des "AK in Gründung" für zunächst ein Jahr abgestimmt.
- Nach einem dreiviertel Jahr ist dem Vorstand ein Bericht über die Tätigkeiten des "AK in Gründung" im vergangenen Jahr vorzulegen.
- Auf dieser Basis kann die Mitgliederversammlung die Einrichtung des "Arbeitskreises der DGO" beschließen.
6. Arbeitskreise der DGO
- Bei der einmal jährlich einberufenen Sitzung berichtet der/die Sprecher/innen dem Vorstand der DGO über ihre Arbeit. Ein Jahresbericht wird erstellt.
- Die AK werden auf Grundlage eines Berichtes im Turnus von fünf Jahren einem "review-Prozess" zu unterzogen. Dieser Prozess wird vom Vorstand der DGO initiiert und koordiniert.
- Im Reflexionsprozess mit dem Vorstand werden künftige Ziele und Wege der Entwicklung festgelegt. Gegenstand dieser Reflexion kann auch sein, dass AK sich auflösen.