1. Ziele der Arbeitskreise

  • Das Bündeln von Interessen und Kompetenzen der Mitglieder
  • Das Generieren von Wissen und die Kommunikation innerhalb der Mitglieder
  • Die Anwerbung neuer Mitglieder

 

2. Tätigkeitsbereiche der Arbeitskreise (Mittel zum erreichen der Ziele)

  • Veröffentlichen neuer Erkenntnisse über die Website der DGO
  • Publizieren wissenschaftlicher Inhalte in Fachzeitschriften
  • Organisieren wissenschaftlicher Tagungen (ev. auch in Kooperation mit anderen AKs).
  • Gemeinschaftliches Einwerben von Forschungsmittel und durchführen der Projekte
  • Technologietransfer innerhalb der DGO
  • Repräsentieren die DGO und versuchen relevante Personen als Mitglieder zu werben

 

3. Organisation der Arbeitskreise

  • Die Mitarbeit in AK ist nicht zwingend an eine Mitgliedschaft in der DGO gebunden.
  • Die AK bestimmen weitgehend selbst ihre Arbeits- und Organisationsform.
  • Die AK wählen für eine Amtsperiode von 2 Jahren eine Sprecherin/einen Sprecher sowie eine Vertretung. Eine Wiederwahl ist möglich.
  • Der Sprecher/die Sprecherin ist für die Organisation des jeweiligen AK verantwortlich und Kommuniziert mit dem des Vorstandes der DGO.

 

4. Unterstützung der Arbeitskreise durch Vorstand

  • Der Vorstand unterstützt die Belange der AK und bemüht sich um einen regelmäßigen Austausch.
  • Einmal jährlich lädt der Vorstand die Sprecher/innen zu einer gemeinsamen Sitzung ein (bei der Osteologie?), in der Grundsatzfragen der AK erörtert werden und über aktuelle Entwicklungen und Planungen informiert wird.
  • Zur Unterstützung der Arbeit steht jedem AK ein vom Vorstand verkündeter Betrag bzw. ein Budget zur Verfügung, z.B. für Reisekosten eines Referenten.

 

5. Einrichtung von Arbeitskreisen (Arbeitskreise in Gründung)

  • Für die Einrichtung eines neuen AK ist dem Vorstand der Bedarf sowie potentielle Interessierte darzustellen.
  • In einem Vorabtreffen werden die mögliche Zielsetzung des AK definiert. Eine Personenliste wird erstellt.
  • Auf Basis dieser Liste sowie der Zielsetzung entscheidet der Vorstand über die Vergabe des Titels "AK in Gründung".
  • Bei der kommenden Mitgliederversammlung wird über die provisorische Einrichtung des "AK in Gründung" für zunächst ein Jahr abgestimmt.
  • Nach einem dreiviertel Jahr ist dem Vorstand ein Bericht über die Tätigkeiten des "AK in Gründung" im vergangenen Jahr vorzulegen.
  • Auf dieser Basis kann die Mitgliederversammlung die Einrichtung des "Arbeitskreises der DGO" beschließen.

 

6. Arbeitskreise der DGO

  • Bei der einmal jährlich einberufenen Sitzung berichtet der/die Sprecher/innen dem Vorstand der DGO über ihre Arbeit. Ein Jahresbericht wird erstellt.
  • Die AK werden auf Grundlage eines Berichtes im Turnus von fünf Jahren einem "review-Prozess" zu unterzogen. Dieser Prozess wird vom Vorstand der DGO initiiert und koordiniert.
  • Im Reflexionsprozess mit dem Vorstand werden künftige Ziele und Wege der Entwicklung festgelegt. Gegenstand dieser Reflexion kann auch sein, dass AK sich auflösen.

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